Niedersachsens Landesregierung wurde vom niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg unterstützt, als sie sich weigerte, die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/23 preiszugeben. Dies geschah als Reaktion auf eine Klage eines AfD-Landtagsabgeordneten. In jener Nacht kam es zu Ausschreitungen in Niedersachsen, bei denen mehrere Einsatzkräfte angegriffen wurden, was zu Anschuldigungen gegen die AfD-Landtagsfraktion führte.
Der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe hatte die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen von der niedersächsischen Landesregierung angefordert. Die Regierung erklärte, dass die Vornamen von 19 deutschen Verdächtigen bisher nicht öffentlich bekannt seien und aus Rücksicht auf die schutzwürdigen Interessen Dritter nicht veröffentlicht werden könnten. Bothe hingegen fühlte sich in seiner Auskunftspflicht vernachlässigt.
Das Urteil des Staatsgerichtshofs wies den Antrag als unbegründet zurück, da die Bekanntgabe der Vornamen die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzen könnte. Es wurde betont, dass dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen würde und die staatliche Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit missachtet würde.
In der Silvesternacht 2022/23 kam es bundesweit zu heftigen Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz, insbesondere in Berlin. Auch dort versuchte die CDU, die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen zu erfahren, wurde jedoch vom damaligen rot-grün-roten Senat daran gehindert. Eine ähnliche Klage eines AfD-Abgeordnetenhausmitglieds wurde vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen.