Gegner des geplanten Sternbrücken-Neubaus in Hamburg haben vor Gericht einen Rückschlag erlitten. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag, der sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Brücke richtete, abgelehnt. Die Entscheidung wurde im Rahmen eines Eilverfahrens getroffen.
Die Untersuchung der Einwände der Projektgegner ergab, dass die Klage im Hauptverfahren voraussichtlich erfolgreich sein könnte. Dennoch entschied das Gericht, dass die Vollziehbarkeit der eisenbahnrechtlichen Planungsentscheidungen für Bundesverkehrswege wichtiger sei als der vorübergehende Baustopp bis zur Klärung im Hauptverfahren.
Die „Initiative Sternbrücke“ hatte den Eilantrag im März eingereicht, um den Bau der Brücke zu stoppen und eine überarbeitete Planung anzustreben, die weniger Eingriffe in das Stadtbild und die Stadtnatur vorsieht. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die Verfahrensfehler, die von der Initiative geltend gemacht wurden, insbesondere im Zusammenhang mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, nicht vorlägen.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass der Neubau der Sternbrücke selbst keine Denkmäler in der Umgebung stört, sondern lediglich die Lärmschutzwände auf dem angrenzenden Bahndamm. Diese könnten noch angepasst oder teilweise entfernt werden, um die Bedenken der Gegner zu adressieren. Zusätzlich wurde das Argument zurückgewiesen, dass es keine ausreichenden Alternativen zur Planung der Deutschen Bahn gebe, da der Planfeststellungsbeschluss plausibel dargestellt habe, dass die vorgeschlagene Alternative der Gegner „gewichtige Nachteile“ aufweise.