Im Rahmen des Streits um finanzielle Zulagen innerhalb der CDU-Landtagsfraktion hat die Generalstaatsanwaltschaft die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Magdeburg teilweise aufgehoben. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft bestätigte dies auf Nachfrage. Der Verdacht einer Untreue zum Nachteil der Fraktion wurde geäußert, und die Staatsanwaltschaft Magdeburg wurde gebeten, die Ermittlungen erneut aufzunehmen.
Die Zulagen, die von der CDU-Fraktion an Abgeordnete für bestimmte Funktionen gezahlt wurden, stehen im Fokus der Untersuchungen. Diese Zahlungen belaufen sich insgesamt auf 113.250 Euro. Obwohl die Staatsanwaltschaft Magdeburg das Verfahren im Januar eingestellt hatte, gibt es nun erneute Überprüfungen in Bezug auf einen möglichen Anfangsverdacht der Untreue zum Nachteil der Fraktion.
Die CDU-Fraktion hat in der Vergangenheit keine Stellungnahme zu dem laufenden Ermittlungsverfahren abgegeben. Nach einer Parlamentsreform im Jahr 2020 ist die Zahlung zusätzlicher Entschädigungen nur für bestimmte Funktionen innerhalb des Landtages vorgesehen. Der Bund der Steuerzahler äußerte Bedenken bezüglich etwaiger unzulässiger Zahlungen für spezielle parlamentarische Aufgaben aus Fraktionsmitteln.
Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft wurde vom Bund der Steuerzahler begrüßt, da dieser auf eine gründliche Prüfung der Angelegenheit hinwies. Die Tatsache, dass die CDU-Landtagsfraktion bislang keine Fragen des Steuerzahlerbundes zu dem Sachverhalt beantwortet hat, wurde als kritisch angesehen.