Unbekannte Täter haben im Zeitraum zwischen dem 27. April 2024, 12:00 Uhr, und dem 30. April 2024, 07:00 Uhr, den Fahrstuhl eines Einkaufszentrums in der August-Bebel-Straße in Greiz besprüht. Die mit schwarzer Sprühfarbe aufgetragenen Graffiti umfassen unter anderem ein Hakenkreuz, was zu Ermittlungen der Polizei wegen Sachbeschädigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB führt. Die Polizeiinspektion Greiz bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Vorfall geben können, sich unter dem Aktenzeichen 0110652/2024 zu melden.
Die Thüringer Polizei, genauer die Landespolizeiinspektion Gera, leitet die Ermittlungen zu diesem Vorfall. Für weitere Informationen oder zur Abgabe von relevanten Hinweisen steht die Pressestelle der Polizei unter der Telefonnummer 0365 829 1503 / -1504 oder per E-Mail unter medieninfo-gera.lpig@polizei.thueringen.de zur Verfügung. Die Besprühung des Fahrstuhls stellt nicht nur eine Sachbeschädigung dar, sondern auch eine Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen, was strafrechtlich relevant ist. Es ist wichtig, dass die Täter identifiziert und zur Verantwortung gezogen werden, um solche Handlungen zu unterbinden und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.
Die Polizei ruft die Öffentlichkeit dazu auf, jegliche Beobachtungen oder Hinweise zu melden, die zur Aufklärung dieses Falls beitragen könnten. Die Besprühung von öffentlichen Einrichtungen mit verfassungswidrigen Symbolen ist nicht nur eine Straftat, sondern auch eine Verletzung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Werteordnung. Das Aufbringen von Graffiti, insbesondere mit extremistischem oder rassistischem Inhalt, wird von den Behörden ernst genommen und konsequent verfolgt, um eine sichere und inklusive Gesellschaft zu gewährleisten.