Finanzen

Krankengeld: Diese drei Fragen der Krankenkasse sollten Arbeitnehmer nicht beantworten

Die Geheimnisse der Krankenkassenanrufe - wertvolle Tipps für Betroffene

Sobald Arbeitnehmer ins Krankengeld rutschen, kann ein Anruf von der Krankenkasse kommen. Dies tritt ein, wenn nach sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber die Krankenkasse einspringen muss. Es ist wichtig zu wissen, dass Versicherte gesetzlich gesehen nicht dazu verpflichtet sind, persönliche Informationen am Telefon an ihre Krankenkasse weiterzugeben. Die Verbraucherzentrale rät dazu, keine Auskunft über den Gesundheitszustand telefonisch zu erteilen.

Die „Auszahlung von Krankengeld ist teuer. Um Kosten zu sparen, wenden einige gesetzliche Kassen fragwürdige Methoden an“, so der Sozialverband VdK Deutschland e.V. Es gibt Fälle, in denen Versicherte unter Druck gesetzt wurden, persönliche Informationen preiszugeben. Laut dem Sozialverband sollen Kosten gesenkt werden, indem die Krankenkassen fragwürdige Taktiken anwenden.

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Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ legt fest, dass Krankenkassen keine überflüssigen Daten sammeln dürfen. Es ist wichtig für Arbeitnehmer zu wissen, dass sie nicht verpflichtet sind, Fragen wie zum Beispiel Problemen am Arbeitsplatz, familiären Angelegenheiten oder Urlaubsplanung zu beantworten. Fragen, die eine Selbsteinschätzung des Befindens oder Informationen über Rentenanträge erfordern, sind nicht erlaubt.

Während eines Telefonats mit der Krankenkasse ist es entscheidend, dass das Gespräch protokolliert wird. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass sie der telefonischen Erhebung schriftlich oder elektronisch zugestimmt haben. Es ist auch relevant zu wissen, dass Versicherte innerhalb Deutschlands keine Informationen über geplante Reisen während des Krankengeldbezugs an die Krankenkasse weitergeben müssen. Bei Auslandsreisen ist dies jedoch anders, da kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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