Der Freistaat Sachsen fordert über 15 Millionen Euro Schadenersatz vom Wachschutz nach dem Diebstahl aus dem Grünen Gewölbe im Jahr 2019. Dabei wurden historische Schmuckstücke im Wert von insgesamt 116 Millionen Euro gestohlen, wovon Teile während des Strafprozesses zurückgegeben wurden. Der Freistaat beziffert den Restschaden auf 76 Millionen Euro und fordert zusätzlich 300.000 Euro für Schäden am Gebäude. Die Forderung basiert auf zahlreichen Versäumnissen des Wachpersonals während des Einbruchs, wie dem nicht funktionierenden Scanner an der Außenfassade und der mangelnden Reaktion auf verdächtige Aktivitäten der Täter.
Trotz der Vorwürfe und der Klage haben die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden den Vertrag mit dem Sicherheitsunternehmen verlängert. Die damals Diensthabenden wurden inzwischen versetzt. Die DWSI weist die Forderungen als unbegründet zurück und argumentiert, dass die Sicherheit des Personals Vorrang hatte. Die Ermittlungen gegen das damalige Wachpersonal wurden eingestellt. Richter Ralf Högner bewertet die vorgebrachten Argumente als unbegründet oder nicht maßgeblich für die Schäden. Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien steht bisher aus.
Der Freistaat hat nach dem Diebstahl deutliche Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit im Grünen Gewölbe zu verbessern. Es wurden neue Sicherheitsvorkehrungen implementiert, eine Abteilung Sicherheit mit sechs Mitarbeitern eingerichtet und eine Verbindungsbeamtin der Polizei ernannt, die ständig mit den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden in Kontakt steht. Zusätzlich wurden 20 Millionen Euro bereitgestellt, um die Wachmannschaften kontinuierlich zu schulen und die Sicherheit im Grünen Gewölbe zu gewährleisten.