GörlitzSport

Recht gesprochen: Görlitzer Zocker siegt gegen Sportwetten-Anbieter!

Sportwetten-Anbieter gibt nach: Überraschende Wendung im Fall des Görlitzer Zockers

Ein Spieler aus Görlitz, der in Dresden in einem Prozess wegen angeblich illegaler Online-Sportwetten obsiegt hatte, konnte letztendlich sein Geld behalten, nachdem der Anbieter bis zum Bundesgerichtshof vorgegangen war. Dies wurde bekannt, als der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Frage entscheiden sollte, ob ein Zocker dem Veranstalter von Sportwetten verlorene Wetteinsätze zurückzahlen muss, da der Anbieter zur damaligen Zeit in Deutschland keine behördliche Zulassung besaß. Die Entscheidung sollte auf Urteilen vom August 2022 am Landgericht Görlitz und dem Oberlandesgericht Dresden basieren.

Das Landgericht Görlitz hatte den Antrag des Klägers abgelehnt, der die Unzulässigkeit der Sportwetten und die Unwirksamkeit der Wettverträge geltend gemacht hatte. Ein weiterer Grund für die Nichterlaubtheit der Sportwetten war, dass das Angebot nicht den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags von 2012 entsprach, insbesondere in Bezug auf den monatlichen Höchsteinsatz pro Spieler und die Trennung zwischen Sportwetten und anderen Glücksspielen. In diesem Fall wurde auch eine Cashout-Funktion angeboten, die als unzulässig galt.

Trotz der Behauptung des Anbieters, dass eine Konzession beantragt worden sei, musste dieser auf Anordnung des Oberlandesgerichts Dresden zahlen, da die Zahlungen aufgrund der fehlenden Konzession seinerzeit als unrechtmäßig angesehen wurden. Allerdings zog der Anbieter in letzter Minute seine Revision zurück, was zur Aufhebung des Verhandlungstermins vor dem Bundesgerichtshof führte. Im Vorjahr hatten ähnliche Fälle zu mehreren Gerichtsverhandlungen geführt, die letztendlich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs erforderten. Die Sportwetten-Anbieter hatten bereits im vergangenen Jahr mit erheblichen finanziellen Verlusten gerechnet, falls Gerichtsurteile aufgrund vermeintlich fehlender Konzessionen ergangen wären.

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