Saarbrücken

Mettlacher Ehepaar unschuldig: Freispruch in Misshandlungsfall

Die Wahrheit hinter den Anschuldigungen: Was geschah wirklich mit dem Mettlacher Ehepaar?

Das Landgericht Saarbrücken hat ein Ehepaar aus Mettlach vom Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen freigesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht haben den Freispruch aufgrund fehlender Beweise beantragt und durchgeführt. Die Entscheidung basierte darauf, dass die Taten nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar waren und es eine Aussage gegen Aussage Situation gab.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, vier ehemalige Pflegekinder über einen Zeitraum von neun Jahren misshandelt und gequält zu haben. Dabei handelte es sich um drei Geschwister, die im Alter von sechs und sieben Jahren zu dem Paar kamen, nachdem ihre leibliche Mutter verstorben war. Zusätzlich soll der Mann ein weiteres Mädchen sexuell missbraucht haben. Die Anklage umfasste Vorwürfe wie Schläge, Tritte, fehlende Mahlzeiten, Isolation und erniedrigende Bestrafungen, darunter stundenlanges Stehen in Unterwäsche oder nackt im Hof sowie das Essen von Katzenkot.

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Die Pflegemutter (53) äußerte sich fassungslos über die Anschuldigungen und betonte, niemals einem Kind, egal ob biologisch oder adoptiert, Schaden zugefügt zu haben. Ihr Verteidiger wies darauf hin, dass die Darstellungen der Nebenkläger möglicherweise auf Erfahrungen mit ihrer leiblichen Mutter zurückzuführen seien. Das Gericht folgte letztendlich dem Antrag auf Freispruch aufgrund mangelnder Beweise.

In den Verhandlungen wurden Beweismittel ausgeschöpft, doch die Unmöglichkeit, die Taten zweifelsfrei nachzuweisen, führte zur Entscheidung des Gerichts. Die Freisprechung des Ehepaars markiert das Ende eines langwierigen Prozesses, der sowohl für die Angeklagten als auch für die Opfer emotional belastend war.

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