Die bevorstehende Erhöhung der Luftverkehrsabgabe auf Flüge in Deutschland ab dem 1. Mai wirft Unsicherheiten auf, da die Kosten direkt an die Kunden weitergegeben werden sollen. Experten wie Eric Napoli von AirHelp befürchten, dass die Fluggesellschaften die erhöhte Ticketsteuer an die Kunden weitergeben werden, um weiterhin profitabel zu bleiben. Diese Entscheidung der Bundesregierung belastet insbesondere Passagiere, die bereits Flüge gebucht und bezahlt haben.
Eine besondere Kontroverse entsteht bei Ryanair, da die Fluggesellschaft bereits von Kunden verlangt, eine Nachzahlung für bereits gebuchte Flüge zu leisten. Die Spanne der Nachzahlung beträgt zwischen 2,80 Euro und 12,77 Euro, abhängig von der Flugstrecke. Ryanair beruft sich auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um die Nachzahlung zu begründen.
Experten wie Claudia Brosche von Flightright betonen, dass nachträgliche Forderungen von Ticketsteuern möglicherweise unzulässig sind. Laut Brosche könnten kurzfristige Preiserhöhungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss unwirksam sein. Sie verweist auf relevante gesetzliche Paragrafen, die hier Anwendung finden könnten.
Die Erhöhung der Ticketsteuer je nach Flugdistanz sorgt für weitere Unsicherheit bei Flugreisenden. Die geplanten Erhöhungen ab dem 1. Mai belaufen sich auf 15,53 Euro für innereuropäische Flüge, 39,34 Euro für mittlere Distanzen und 70,83 Euro für Fernflüge. Passagiere sind daher verunsichert, ob die erhöhte Steuer bereits in den aktuellen Flugpreisen enthalten ist und ob es sinnvoll ist, kurz vor dem 1. Mai eine Reise zu buchen.