Das Landgericht Berlin hat im Rechtsstreit zwischen Mirna Funk und Deborah Feldman sein Urteil verkündet. Die Auseinandersetzung begann Mitte Februar, als Feldman auf Social-Media-Plattformen Personen öffentlich diffamierte und Zweifel an ihrer jüdischen Identität weckte. Mirna Funk reichte daraufhin eine Klage gegen Feldman ein, die über 100 belastende Instagram-Storys veröffentlicht hatte.
Am 17. April trafen die beiden Autorinnen vor Gericht in einer Video-Konferenz aufeinander. Das Gericht schlug eine außergerichtliche Einigung vor, die Feldmans Anwältin jedoch ablehnte. Die Hauptanliegen des Verfahrens bezogen sich auf Feldmans Anschuldigungen bezüglich Funks jüdischer Identität und ihrer akademischen Laufbahn.
Das Gericht entschied zugunsten von Mirna Funk und ordnete an, dass Deborah Feldman zukünftig keine Aussagen mehr über Funks jüdische Zugehörigkeit tätigen darf. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro und eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Funks Anwalt Nathan Gelbart betonte die Wichtigkeit, Diskussionen auf ehrliche Weise zu führen und falsche Darstellungen zu unterbinden.