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Mann in Koblenz zu sieben Jahren Haft für Erpressung verurteilt

Der Fall eines erpressenden Mannes: Hintergründe und Details der Verurteilung

Das Landgericht Koblenz hat einen Mann wegen Erpressung in 30 Fällen und schwerer räuberischer Erpressung zu einer Strafe von insgesamt sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich zur Haftstrafe entschied das Gericht über die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Verurteilte aus Remagen hatte seinem Opfer gedroht, öffentlich zu behaupten, als Minderjähriger sexuell missbraucht worden zu sein, und verlangte über ein Jahr hinweg wiederholt Geld von ihm. Insgesamt erpresste er mehr als 27.000 Euro, die er entweder persönlich erhielt oder überwiesen bekam. Der Verurteilte muss nun den erpressten Betrag zurückzahlen.

Während des Prozessauftakts berichteten Ermittler der Kriminalpolizei Mayen von den Bedrohungen, denen das Opfer ausgesetzt war. Der Angeklagte soll durch Sprachnachrichten, Handyvideos und sogar mit einer Soft-Air-Pistole Druck auf das Opfer ausgeübt haben, um an Geld zu gelangen. Dabei tarnte er die Pistole als echt und vermittelte dem Bedrohten Angst um sein Leben und seinen Ruf. Nachdem sich das Opfer an die Polizei wandte, konnte der Täter bei einer geplanten Geldübergabe am Bahnhof Remagen festgenommen werden.

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Die emotionale Reaktion des Angeklagten während des Prozessauftakts zeigte seine bereits bekannte Vorstrafen und die wiederholte Inhaftierung aufgrund verschiedener Straftaten, darunter gefährliche Körperverletzung und unerlaubter Betäubungsmittelhandel. Die Verurteilung zu sieben Jahren Haft und die psychiatrische Unterbringung stellen einen weiteren Schritt in der Justizvollstreckung dieses wiederholten Straftäters dar.

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