Der Internationale Gerichtshof in Den Haag wies die Eilanträge Nicaraguas gegen Deutschland zurück, die Deutschland Beihilfe zum Genozid im Gazastreifen vorwarfen. Die Richter entschieden, dass Deutschland nicht verpflichtet sei, Rüstungsexporte nach Israel zu stoppen. Nicaragua hatte mehrere Eilanträge eingereicht, darunter die Forderung nach einem Stopp der Rüstungslieferungen. Deutschland wies die Klage als haltlos zurück und betonte, dass keine Kriegswaffen für direkte Kampfhandlungen exportiert würden.
Die Entscheidung über die eigentliche Klage wegen Beihilfe zum Völkermord steht noch aus und wird im Hauptverfahren behandelt, das sich über mehrere Jahre erstrecken könnte. Die Gerichtsentscheidungen sind bindend und haben weitreichende Konsequenzen. Dies ist bereits das zweite Verfahren vor dem Gerichtshof in Bezug auf den Gazakrieg. Selbst geriet Israel in die Kritik und wurde von Südafrika verklagt, wobei eine sofortige Waffenruhe gefordert wurde. Israel hat die Völkermord-Vorwürfe zurückgewiesen und betont das Recht zur Selbstverteidigung angesichts der Angriffe der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Palästinenserorganisationen im Gazastreifen.