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Geldverschwendung in Ministerien: 30 Millionen Euro für externe Rechtsanwälte – eine Analyse

Die geheime Welt der juristischen Expertise - Einblick in die Millionen-Ausgaben der Ampel-Ministerien

Die Ministerien der Ampel-Koalition haben seit Beginn der Legislaturperiode insgesamt 30 Millionen Euro für externe Rechtsanwaltskanzleien ausgegeben. Diese Ausgaben erfolgten für verschiedene Zwecke wie die Erstellung von Gutachten, Analysen, juristische Prüfungen oder Beratungen. Laut einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, verteilten sich diese Kosten auf den Zeitraum vom 8. Dezember 2021 bis 8. April dieses Jahres.

Das Wirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Grüne) belastete das Budget der Ampel-Ministerien am stärksten, mit Ausgaben in Höhe von rund 16,5 Millionen Euro. Es folgen das Bundesverkehrsministerium mit circa 5,4 Millionen Euro und das Bundesgesundheitsministerium mit etwa 3 Millionen Euro. Im Vergleich zur Vorgängerregierung unter Angela Merkel haben die aktuellen Ministerien weniger Geld für externe juristische Beratung ausgegeben.

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Es wurde offenbart, dass die Ministerien und nachgeordneten Behörden über mehr als 10.000 interne Juristen verfügen. Stephan Brandner bemerkte, dass trotz dieser hohen Anzahl an internen Fachkräften große Summen an Steuergeldern für externe Rechtsberatung benötigt werden. Das Bundesinnenministerium betonte in seiner Antwort, dass es Situationen geben kann, in denen die Einholung externer rechtlicher Expertise für eine angemessene Aufgabenerfüllung erforderlich ist und den haushaltsrechtlichen Vorgaben entspricht. Es obliegt den einzelnen Bundesministerien, zu prüfen, ob externe Beratung in bestimmten Fällen wirtschaftlich ist.

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