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Mountainbiker fordern mehr Freiheit im Wald: Neue Gesetze bedrohen ihre sportliche Leidenschaft

Neue Gesetzgebung bedroht Mountainbike-Sport im Bundeswaldgesetz Rhein-Sieg

Das Bundeswaldgesetz im Rhein-Sieg-Kreis ist Gegenstand von Diskussionen und Besorgnis unter Mountainbikern, die befürchten, dass ihr Sport durch den Entwurf des Gesetzes eingeschränkt werden könnte. Der Gesetzesentwurf, der derzeit von der Bundesregierung geprüft wird, beinhaltet die Möglichkeit, dass Radfahren möglicherweise nur noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt sein könnte. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass bestimmte Gebiete für Mountainbiking gesperrt werden könnten, was zu Frustration unter den betroffenen Sportlern führt.

Ein wichtiger Aspekt des aktuellen Paragrafen 29 des Gesetzes betrifft die Möglichkeit für die Länder, das Radfahren auf spezifisch ausgewiesenen Wegen zu beschränken. Diese Regelung könnte bedeuten, dass die zuständigen Behörden und Waldbesitzer befugt sind, den Zugang zu bestimmten Waldgebieten zu sperren. Mountainbike-Enthusiasten plädieren daher für klare und geregelte Wege, um den Sport ausüben zu können.

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Darüber hinaus herrscht Unklarheit darüber, was als „befestigter Weg“ betrachtet wird, da die Auslegung dieser Definition von Bundesland zu Bundesland und sogar von Forstamt zu Forstamt variieren kann. Um mögliche Verschärfungen des Gesetzes zu vermeiden, wird die Schaffung legaler und offizieller Mountainbike-Strecken vorgeschlagen, die nicht nur den Sportlern dienen, sondern auch die Natur und den Tourismus unterstützen könnten.

Mountainbiker und -innen im Rhein-Sieg-Kreis fühlen sich in ihrem Sport eingeschränkt, da es an legalen Trails mangelt und das Befahren von Wanderwegen nur geduldet, aber nicht offiziell erlaubt ist. Es wird angeregt, dass eine eindeutige Gesetzesnovelle notwendig ist, um klare Regeln für Mountainbiking im Wald festzulegen, die sowohl den Sportlern als auch den Waldbesitzern gerecht werden.

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