Der bereits zu lebenslanger Haft verurteilte Polizistenmörder Andreas S. muss sich erneut vor Gericht verantworten. Dieses Mal steht er vor dem Landgericht Saarbrücken wegen des Vorwurfs der Jagdwilderei. Es wird ihm vorgeworfen, im Jahr 2017 im Saarland ohne Jagderlaubnis ein Reh geschossen zu haben und daraufhin versucht zu haben, einen Zeugen mit dem Auto zu überfahren.
In der ersten Instanz war Andreas S. vom Amtsgericht Neunkirchen von den Vorwürfen freigesprochen worden, da der Richter befand, dass das Geschehen nicht mehr aufklärbar sei. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Ende 2022 wurde Andreas S. vom Landgericht Kaiserslautern wegen des Mordes an zwei Polizisten im Kreis Kusel zu lebenslanger Haft verurteilt.
Diese erneute gerichtliche Auseinandersetzung wirft weitere Schlaglichter auf die bereits beleuchteten Verbrechen von Andreas S. und erhöht das öffentliche Interesse an seiner Person. Die Aufarbeitung seiner angeklagten Taten wird voraussichtlich erneut intensive Diskussionen über das Strafmaß und die Zusammenhänge der Verbrechen auslösen. Die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken wird daher mit Spannung erwartet und kann Auswirkungen auf das Gesamtbild von Andreas S.s krimineller Vergangenheit haben.