Im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz hat das Nordrhein-Westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren alle rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Richter Gerald Buck begründete dies damit, dass die Anträge entweder unerheblich seien oder keine Beweise liefern würden. Einige Anträge wurden sogar als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz angesehen und abgelehnt.
Die AfD scheiterte am Morgen beim Versuch, die Beweisanträge vorlesen zu lassen. Der 5. Senat des OVG lehnte dies ab und ließ die Anträge stattdessen schriftlich zu Protokoll nehmen. Die Verhandlung wurde bis zum nächsten Termin am 6. Mai unterbrochen, während die Anwälte der AfD weitere Schritte ankündigten. Der Richter Buck äußerte sich deutlich zur Ablehnung der Beweisanträge, bezeichnete sie teilweise als irrelevant und ohne konkrete Anhaltspunkte.
Die AfD wehrte sich im Verlauf der Verhandlungen gegen die Einstufung der gesamten Partei als extremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Köln hatte zuvor den Verfassungsschützern recht gegeben, indem es Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD sah. Es sind weitere Termine für das Verfahren bis Juli angesetzt, und ein endgültiges Urteil ist derzeit noch nicht absehbar.