Im Prozess gegen einen 47-jährigen Bremer, der im September 2023 seinen siebenjährigen Sohn ermordet hat, hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Obwohl der Angeklagte an einer seelischen Störung leidet und dadurch erheblich vermindert schuldfähig ist, wird keine Strafmilderung in Betracht gezogen. Die Strafe soll nicht im Gefängnis, sondern im Maßregelvollzug, also in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt, verbüßt werden.
Die Nebenklage, vertreten durch die Mutter des getöteten Kindes, hält den Angeklagten hingegen für voll schuldfähig und argumentiert, dass seine seelische Erkrankung nur vorgetäuscht sei. Sie plädiert für eine Verurteilung wegen heimtückischen Mordes und einer besonderen Schuld der Tat. Sollte das Gericht diesem Plädoyer folgen, würde der Angeklagte nach 15 Jahren keine Möglichkeit auf Bewährung haben.
Der Verteidiger des Angeklagten plädiert hingegen für eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe, ohne eine genaue Dauer zu nennen. Er argumentiert, dass sein Mandant erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aufweise und aufgrund seiner Erkrankung eine Strafmilderung gerechtfertigt sei. Auch er befürwortet die Unterbringung des 47-Jährigen in der forensischen Psychiatrie.
Das Urteil in diesem Fall wird um 13 Uhr verkündet.