Kriminalität und JustizSaarbrücken

Gerichtsverhandlung gegen verurteilten Mörder wegen Jagd-Wilderei: Ändert sich sein Schicksal?

Mögliche Verlängerung der Haftstrafe für Polizisten-Mörder von Kusel | Regional

Andreas S., der bereits im November 2022 vom Landgericht Kaiserslautern wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, steht erneut vor Gericht. Diesmal wird ihm angebliche Jagd-Wilderei im Jahr 2017 vorgeworfen. Der damalige Vorfall ereignete sich, als er von einem Jagdpächter dabei erwischt wurde, wie er in einem fremden Revier im Saarland auf ein Reh geschossen hatte. Obwohl das Amtsgericht in Neunkirchen damals S. freisprach, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, was nun zum Prozess am Saarbrücker Landgericht führte.

Die Frage, ob Andreas S. zu einer zusätzlichen Haftstrafe verurteilt werden kann, wurde bereits von der „Rheinpfalz“ aufgeworfen. Eine mögliche Gesamtfreiheitsstrafe könnte verhängt werden, wobei das Urteil letztendlich auf lebenslänglich hinauslaufen würde. Eine Änderung in der Vollstreckungsreihenfolge wäre möglich, wonach die Haftstrafe für die Jagd-Wilderei vor der lebenslangen Freiheitsstrafe verbüßt werden müsste. Denkbar wäre auch eine Geldstrafe, die bei Nichtzahlung ebenfalls zu einer Haftstrafe führen könnte.

Inzidenztracker

Im Falle eines Freispruchs würde sich für Andreas S. nicht viel ändern, da die besondere Schwere der Schuld bereits im Mord-Prozess in Kaiserslautern festgestellt wurde, was bedeutet, dass er wahrscheinlich länger als 15 Jahre im Gefängnis bleiben wird. Die Entscheidung dieses Prozesses könnte somit Einfluss darauf haben, wie lange der verurteilte Mörder letztendlich im Gefängnis verbringen muss.

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