Schleswig

Haushaltssachen nach Trennung: So vermeiden Sie teure Konflikte

Unzulässiges Eigenmächtiges Ausräumen der Ehe-Wohnung - Was droht bei Nichtbeachtung?

Nach einer Trennung und Scheidung müssen sich Ex-Partner über die Verteilung der Haushaltssachen einigen. Dies betrifft Gegenstände wie Möbel, Küchengeräte, Sportgeräte, Bücher, Wohnwagen und Boote. Eigenmächtiges Entfernen dieser Gegenstände kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer betont, dass eine einvernehmliche Verteilung erforderlich ist. Ausgleichszahlungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben und eine ungleiche Verteilung entsteht.

Vorläufige Regelungen für die Trennungszeit und endgültige Aufteilungen sind gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich erfolgt die gleichmäßige Verteilung der Haushaltssachen. Während der Ehe angeschaffte Gegenstände werden als gemeinsames Eigentum betrachtet, unabhängig davon, wer den Kauf getätigt hat. Ein Anspruch auf Alleineigentum muss klar begründet und belegt werden.

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Bei der Verteilung der Haushaltssachen ist es wichtig, die Einigung gemeinsam zu treffen. Eigenmächtiges Entfernen von Gegenständen durch einen Ex-Partner ist unzulässig und kann zu gerichtlich durchsetzbaren Ansprüchen auf Wiedereinräumung führen. Möbel und andere Gegenstände dürfen nicht einfach eingelagert werden, sondern müssen mit einer Frist zur Abholung angeboten werden. Ansprüche können vor dem Familiengericht geltend gemacht werden, inklusive potenzieller Schadensersatzansprüche.

Haustiere gelten ebenfalls als Haushaltsgegenstände und müssen gerecht zwischen den früheren Partnern aufgeteilt werden. Das Wohl des Haustiers steht bei der Verteilung nicht im Vordergrund. Es wird ähnlich behandelt wie andere Haushaltsgegenstände. In Mietwohnungen ist ein generelles Haustierverbot nicht zulässig.

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