Der Landtag Brandenburgs hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Prüfung angehender Beamter auf Verfassungstreue vorsieht. Mit dieser Maßnahme soll der Schutz des Berufsbeamtentums vor Verfassungsgegnern verbessert werden. Laut dem Innenminister Michael Stübgen (CDU) wird es Verfassungsfeinden in Zukunft erschwert, Berufe wie Lehrer, Polizist, Richter oder Staatsanwalt auszuüben.
Stübgen betonte, dass die Anforderungen für Berufsbeamte durch das Gesetz nicht verschärft werden, da bereits bestehende Gesetze die Gewähr für Verfassungstreue vorsehen. Neu ist lediglich, dass die einstellenden Behörden nun durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz die Verfassungstreue effektiv überprüfen können. Diese Anfrage wird nur für Bewerber durchgeführt, die bereits für eine Einstellung ausgewählt wurden und die Verbeamtung anstreben.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Brandenburg äußerte Kritik an dem Gesetz und bezeichnete die Regelungen des neuen Landesdisziplinargesetzes als zu verschärft. Sie befürchten, dass Dienstvorgesetzte nun selbst in das Dienst- und Treueverhältnis der Beamten eingreifen könnten, was zuvor allein Gerichten vorbehalten war. Diese Befugniserweiterung könnte nach Ansicht der Gewerkschaft den Schutz der Beamten vor politischen Einflüssen beeinträchtigen.