Deutsche Glasfaser, ein bekannter Netzbetreiber, geriet kürzlich aufgrund eines Totalausfalls in Hahnsttten und Umgebung in die Schlagzeilen. Ein Leser von teltarif.de wandte sich besorgt an die Redaktion, da seit dem 22.04. um 11:24 Uhr eine Störung des Glasfasernetzes vorlag. Die Kommunikation seitens Deutsche Glasfaser ließ zu wünschen übrig, da keine detaillierten Informationen zur Ursache der Störung und zum geplanten Behebungszeitpunkt bereitgestellt wurden. Dies führte zu Frustration und Verunsicherung bei den betroffenen Kunden.
Nachdem teltarif.de die Deutsche Glasfaser kontaktierte, bestätigte das Unternehmen, dass die Störung aufgrund eines Faserschadens bei Bauarbeiten durch eine externe Firma aufgetreten sei. Die Reparatur gestaltete sich aufgrund des wechselhaften Aprilwetters als besonders herausfordernd. Eine der gegrabenen Baugruben füllte sich mit Regenwasser, und es war notwendig, diese zunächst zu entwässern. Erst nach drei Tagen konnten alle Kunden ab dem folgenden Nachmittag wieder auf das Netz zugreifen.
Der Vorfall verdeutlicht die Schwierigkeiten, die bei der Wartung und Reparatur von Glasfasernetzen auftreten können. Trotz des Frusts, den Netzausfälle mit sich bringen, ist es wichtig zu wissen, dass Kunden bestimmte Rechte haben, um angemessen entschädigt zu werden. Deutsche Glasfaser und andere Anbieter sind bestrebt, solche Störungen schnellstmöglich zu beheben und den Kunden einen reibungslosen Internet- und Telefonbetrieb zu garantieren.