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Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Neue Perspektiven für den A20-Autobahntunnel in Schleswig-Holstein

Die lange ersehnte Entscheidung: Was bedeutet das Urteil für den Autobahn-Weiterbau der A20 in Schleswig-Holstein?

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag drei Klagen gegen den geplanten Bau eines neuen Elbtunnels bei Glückstadt (Kreis Steinburg) zurückgewiesen. Dies betrifft sowohl die Klage des Betreibers der Elbfähre zwischen Wischhafen (Kreis Stade) und Glückstadt als auch die Einwendungen der Umweltverbände Nabu und BUND, erklärte ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums.

Minister Claus Ruhe Madsen (CDU) und die Projekt-Verantwortlichen der Infrastrukturgesellschaft Deges zeigten sich erfreut über die Entscheidung, die den schleswig-holsteinischen Teil der geplanten Elbquerung betrifft. Madsen betonte, dass der Tunnel das Herzstück der A20 sei, da er Niedersachsen mit Schleswig-Holstein verbindet und beide Länder wirtschaftlich, touristisch und kulturell enger zusammenführt.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das Unternehmen FRS Elbfähre führte das Klageverfahren hauptsächlich zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen. Der Geschäftsführer des Unternehmens, Tim Kunstmann, äußerte Zufriedenheit mit dem Ergebnis und betonte, dass das Autobahnprojekt zwar für die Elbfähre existenzgefährdend sei, jedoch nicht für die FRS-Gruppe insgesamt.

Die Planungen für den Elbtunnel wurden von Deges umfangreich hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit untersucht und vorbereitet. Die Leipziger Richter bestätigten mit ihrem Urteil die gründliche Arbeit der Planer und bezeichneten die Gerichtsentscheidung als „Licht am Ende des Tunnels“. Verkehrsminister Madsen zeigte die Hoffnung, dass die Verfahren zu den angrenzenden A20-Abschnitten auf beiden Seiten der Elbe rasch abgeschlossen werden, damit die Bauarbeiten beginnen können.

Lebt in Kiel und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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