Nordrhein-WestfalenWirtschaft

Fördermittel für gemeinnützige Projekte – Schärfere Regeln zur Verhinderung von Geldern für terroristische Aktivitäten.

Neue Regelungen zur Finanzierung von Terroraktivitäten in Nordrhein-Westfalen: Was bedeutet das für Fördermittel?

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat klare Maßnahmen ergriffen, um gegen Gewalt und Unterdrückung vorzugehen. Eine wichtige Initiative beinhaltet die Verschärfung der Regelungen zum Finanzierungsverbot von Terroraktivitäten. Bevor staatliche Gelder für Projekte, NGOs oder Unternehmensinvestitionen bereitgestellt werden, werden klare Bedingungen zur Förderwürdigkeit geprüft. Ein zentrales Element dieses Prozesses ist das Verbot der Finanzierung terroristischer Aktivitäten.

Die neuen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung zielen darauf ab, die praktische Umsetzung des Finanzierungsverbots in den bewilligenden Behörden zu standardisieren. Zu den Kernpunkten der Regelung gehören eine Selbstversicherung der Antragstellenden und die Integration einer Rückforderungsklausel in den Bewilligungsbescheid. Dies ermöglicht es dem Land, Gelder zurückzufordern, die für terroristische Zwecke missbraucht werden.

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Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk betont die klare Ablehnung von Terror, Gewalt und Antisemitismus als grundlegenden Bestandteil des demokratischen Selbstverständnisses. Die Ergänzungen zur Landeshaushaltsordnung dienen dazu, die rechtlichen Vorgaben bei der Vergabe von Fördermitteln zu verschärfen und zu vereinheitlichen. Somit wird deutlich festgehalten, dass staatliche Mittel keinesfalls zur Finanzierung von Terroraktivitäten verwendet werden dürfen.

Die neuen Regelungen gehen auf einen einstimmigen Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags von Oktober 2023 zurück, in dem die Terrorangriffe der Hamas auf Israel verurteilt und Solidarität mit Israel im Kampf gegen diese brutale Gewalt zugesichert wurde. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt sicher, dass Zuwendungen unter keinen Umständen terroristischen Aktivitäten dienen. Die neuen Verwaltungsvorschriften sollen zu einer einheitlichen und effektiven Bewilligungspraxis führen, wobei der bürokratische Aufwand minimal gehalten werden soll. Es ist ausdrücklich keine Änderung von Förderrichtlinien erforderlich.

Diese neuen Regelungen treten am 1. Juni 2024 in Kraft, nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt.

Lebt in Stuttgarts Umland und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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