Betrug im Online-Banking stellt nach wie vor eine erhebliche Haftungsgefahr für Banken dar. Bei gerichtlichen Verfahren haben Bankkunden oft einen klaren Vorteil. Dennoch könnte die neueste Rechtsprechung in bestimmten Fällen die Banken erheblich entlasten. Bei Betrugsfällen im Online-Banking stehen Banken vor der Herausforderung, dass Kunden oft eine Rückerstattung der verlorenen Gelder fordern. Die gesetzliche Grundlage für einen Rückerstattungsanspruch findet sich in § 675u BGB, der die Haftung von Banken oder anderen Zahlungsdienstleistern abschließend regelt.
Banken haben in der Regel Schwierigkeiten, solche Ansprüche abzuwehren, da die Darlegungs- und Beweislast den Kunden begünstigt. Der Kunde muss lediglich vortragen, dass er die fragliche Zahlung nicht autorisiert hat. In diesem Fall stehen der Bank grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um einer Haftung zu entgehen. Entweder kann die Bank nachweisen, dass die Zahlung vom Kunden autorisiert wurde und somit die Voraussetzungen des Anspruchs gemäß § 675u BGB nicht erfüllt sind. Oder die Bank kann eigene Ansprüche gegen den Kunden geltend machen, die sie dem Rückerstattungsanspruch des Kunden entgegenhalten kann, beispielsweise im Wege der Aufrechnung.
In Anbetracht der erheblichen Schwierigkeiten bei der Nachweisführung des Fehlverhaltens eines Bankkunden sollten Banken, insbesondere aufgrund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung, im Einzelfall stets prüfen, ob eine Erstattungspflicht aufgrund einer Autorisierung durch den Kunden entfällt. Die richtige Einordnung der Begleitumstände ist entscheidend. Die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs gemäß § 675j BGB erfolgt, wenn der Zahler dem Vorgang zugestimmt hat, entweder vorher durch Einwilligung oder nachher durch Genehmigung, je nach vorheriger Vereinbarung zwischen Bank und Kunde.
Die Auslegung von Erklärungen der Kunden im Bankwesen ist entscheidend, um festzustellen, ob ein Zahlungsvorgang autorisiert wurde. Verschiedene Gerichtsentscheidungen verdeutlichen die Bedeutung der Auslegung von Erklärungen in Bezug auf den Kundenwillen und die äußeren Umstände. Es bleibt abzuwarten, ob eine einheitliche Rechtsprechung zu dieser Thematik entstehen wird, oder ob der Bundesgerichtshof letztlich über die Annahme von Zahlungsautorisierungen bei Täuschung des Kunden entscheiden wird.