Finanzen

“Krankengeld: Die 3 entscheidenden Fragen der Krankenkasse – Was zu beachten ist”

Was die Krankenkasse wirklich wissen muss - und was nicht.

Sobald Arbeitnehmer in die Krankengeldphase kommen, kann es vorkommen, dass die Krankenkasse anruft, um Informationen zu erhalten. Allerdings gibt es bestimmte Fragen, die Arbeitnehmer nicht beantworten müssen. Laut dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ dürfen Krankenkassen keine zusätzlichen persönlichen Daten von Versicherten sammeln, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Fragen wie Probleme am Arbeitsplatz, familiäre Belange oder Urlaubspläne zu beantworten.

Eine wichtige Regel ist, dass während eines Telefonats mit der Krankenkasse das Gespräch protokolliert werden muss. Zuvor muss die Zustimmung zur telefonischen Erhebung elektronisch oder schriftlich erfolgt sein. Zusätzlich haben Verbraucher das Recht, Informationen über das Protokoll einzusehen. Es wird empfohlen, während des Krankengeldbezugs keine innerdeutschen Reisen der Krankenkasse zu melden. Bei Reisen ins Ausland ist die Situation jedoch anders, da der Anspruch auf Krankengeld entfällt.

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Es wird darauf hingewiesen, dass Krankenkassen im Rahmen des Krankengeldbezugs keine persönlichen Informationen am Telefon von Versicherten einfordern dürfen. Es ist ratsam, keine Auskünfte über den Gesundheitszustand am Telefon zu geben. Fragen nach Selbsteinschätzungen des Befindens, Arbeitsplatzgestaltungen oder Rentenanträgen sind nicht zulässig. Die Verbraucherzentrale Hamburg betont die Wichtigkeit, solche persönlichen Informationen nicht herauszugeben.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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