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Bundesverfassungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab: Reformiertes Klimaschutzgesetz kann verabschiedet werden

Verfassungsgericht gibt grünes Licht: Klimaschutz-Abstimmung trotz Bedenken durch CDU-Abgeordneten.

Die geplante Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes am kommenden Freitag kann laut dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stattfinden. Ein Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen wurde abgelehnt, da der Antrag derzeit als unzulässig erachtet wird. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte den Antrag eingereicht, was vom höchsten deutschen Gericht abgelehnt wurde.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor, indem die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert wird, sondern zukunftsorientiert, mehrjährig und sektorübergreifend. Sollte die Bundesregierung in zwei aufeinander folgenden Jahren erkennen, dass sie das Klimaziel für 2030 nicht erreicht, muss sie entsprechend gegensteuern. Umweltverbände kritisieren dies als Abschwächung des Klimaschutzes mit potenziell schwerwiegenden Folgen.

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Nach dem Gesetz muss Deutschland bis 2030 den Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 soll eine Reduktion um 88 Prozent erfolgen, und bis 2045 soll eine Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen als wieder gebunden werden können. Heilmann hatte bereits im vergangenen Jahr erfolgreich das Heizungsgesetz gestoppt, das trotzdem im September vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Komplexität der aktuellen Reform für den Klimaschutz wird als deutlich höher angesehen.

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