Eine Berliner Familie wurde dazu verpflichtet, 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzuzahlen, da sie während des Zeitraums von Juni 2018 bis Dezember 2019 Leistungen in Höhe von insgesamt 62.250 Euro von einer Nachbarin erhalten hatte. Ursprünglich war das Ehepaar und ihr Kind davon ausgegangen, das Geld für eine Pilger-Reise nach Mekka nutzen zu können. Allerdings überschritt der Geldbetrag deutlich die erlaubte Geschenksumme von 16.500 Euro, weshalb das Jobcenter die Rückzahlung forderte.
Das Jobcenter erfuhr erst im Zuge von Betrugs-Ermittlungen von dem Geschenk der Nachbarin, da die Familie die Zahlung nicht gemeldet hatte. Die Familie behauptete, das Geld als Anerkennung für ihre Pflegeleistungen an die Nachbarin erhalten zu haben, um ihren lang gehegten Wunsch der Pilgerreise zu erfüllen. Die insgesamt fünfköpfige Familie gab an, dass die Reise 55.600 Euro gekostet habe und der Rest des Geldes für Zahnarztkosten und Schulden verwendet wurde.
Sowohl das Sozialgericht als auch die Berufungsinstanz wiesen die Argumente der Familie zurück. Die Richter bemängelten das Fehlen von Belegen für die hohen Kosten der Reise und stellten fest, dass es ungewöhnlich sei, eine Flugreise von mehr als 5000 Euro vollständig in bar zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Familie muss nun die Rückzahlung an das Jobcenter leisten.