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Drohnen-Regeln auf dem Görlitzer Altstadtfest: Bußgeld-Falle für Fotografen!

Die geheime Welt der Drohnen-Fotografie: Was Sie über die Rechtslage und Bußgeldfallen wissen müssen.

Bei einem Drohnen-Einsatz während des Görlitzer Altstadtfests geriet ein Fotograf in eine Bußgeld-Falle und wurde mit einer Strafe von rund 510 Euro konfrontiert. Der Fotograf, der im Auftrag der Kultur Service Görlitz GmbH tätig war, wurde wegen Verstößen gegen Drohnenregeln belangt. Unter anderem überflog er eine Menschenansammlung und näherte sich zu nahe dem Staatsanwaltschaftsgebäude und dem Hubschrauber-Landeplatz des Klinikums. Die Gesetzeslage ist klar: Drohnenpiloten müssen bestimmte Regeln einhalten, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Festen, Naturschutzgebieten und Flugplätzen.

Um eine Foto-Drohne zu steuern, muss der Pilot über das erforderliche Basiswissen sowie einen Drohnen-Führerschein verfügen. Es liegt in der Verantwortung des Piloten, vor dem Start sicherzustellen, dass alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die deutsche Luftverkehrsordnung legt fest, dass Drohnen beispielsweise nicht über Menschenansammlungen fliegen dürfen. Drohnenpiloten müssen auch Abstand zu bestimmten Gebieten halten, wie Flugplätzen und sensiblen Zonen. Eine Sondergenehmigung für den Drohnenflug kann zwischen 100 und 300 Euro kosten.

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Im Vergleich zu anderen Fällen von unerlaubtem Drohneneinsatz kam der Fotograf beim Görlitzer Altstadtfest mit einer vergleichsweise geringen Strafe davon. Die Strafgebühren für Verstöße können bis zu 50.000 Euro betragen, und bei schwerwiegenden Verstößen drohen sogar Freiheitsstrafen. Nach anfänglichem Widerstand und der Ankündigung rechtlicher Schritte konnte der Fotograf die Angelegenheit schließlich mit dem Görlitzer Kulturservice klären. Es wurde betont, dass alle Bürger die Gesetzmäßigkeiten im Zusammenhang mit Drohnenflügen beachten müssen. Die Landesdirektion Sachsen konnte aus Datenschutzgründen keine Angaben dazu machen, ob das Bußgeld bereits beglichen wurde.

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