Die Zulassung eines Rechtsextremisten zur Landratswahl in Thüringen hat zu Kontroversen geführt. Gemäß dem Thüringer Kommunalwahlgesetz müssen die Wahlausschüsse überprüfen, ob alle Kandidaten die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Das Thüringer Innenministerium stellte den Ausschüssen ein Musterschreiben für Anfragen beim Verfassungsschutz zur Verfügung. Der Verfassungsschutz gab an, dass nur in Einzelfällen Anfragen zu Kommunalwahl-Kandidaten eingegangen seien.
Der Verfassungsschutz stellte den Mitgliedern des Wahlausschusses vor ihrer Entscheidung ein Dossier über den betreffenden Kandidaten zur Verfügung. Laut dem Wahlleiter des Landkreises, Mario Geitt, haben die Ausschussmitglieder dieses Material zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist nach Angaben Geitts unanfechtbar.
Die Zulassung des Rechtsextremisten zur Wahl wurde von den Thüringer Grünen scharf kritisiert. Die Spitzenkandidatin Madeleine Henfling bezeichnete den Fall als skandalös. Sie äußerte auch Kritik an der Zulassung des AfD-Politikers Stefan Möller zur Oberbürgermeisterwahl in Erfurt. Henfling betonte, dass bei Möller offensichtliche Zweifel hinsichtlich seiner Verfassungstreue bestehen.
Der Jurist Michael Brenner bewertete den Fall des AfD-Kandidaten Möller anders. Er betonte, dass die bloße Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei nicht ausreicht, um einem Kandidaten die Zuverlässigkeit abzusprechen. Zusätzlich müsse dem Bewerber „individuelle Verfassungsfeindlichkeit“ nachgewiesen werden. Offenbar sei der Wahlausschuss in Erfurt zu dem Schluss gekommen, dass diese nicht vorliegt.