Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe und Naturschutzbund gegen die Genehmigung einer Gaspipeline vom Hafen Sassnitz-Mukran auf Rügen nach Lubmin abgewiesen. Somit kann die rund 50 Kilometer lange Gaspipeline wie geplant Mitte Mai in Betrieb gehen, um das LNG-Terminal in Mukran an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin anzubinden. Die Umweltverbände kritisierten in der Hauptverhandlung unter anderem die unzureichende Prüfung naturschutzrechtlicher Belange im sensiblen Ökosystem Greifswalder Bodden.
Gleichzeitig zweifelten die Umweltverbände an der Notwendigkeit des LNG-Terminals in Mukran und bemängelten, dass die energiepolitische Rechtfertigung sowie die Energiemangellage nicht ausreichend geprüft wurden. Das Gericht wies die Klage dennoch ab, sodass die Betriebsgenehmigung bestehen bleibt und die Pipeline ans Netz angeschlossen werden kann. Die Betreiberfirma Deutsche ReGas plant, den Regelbetrieb Mitte Mai aufzunehmen, falls das Urteil dies zulässt.
Bereits besteht eine bestehende Pipeline, um zwei schwimmende LNG-Terminals am Gasfernleitungsnetz in Lubmin anzuschließen. Ein erstes LNG-Schiff liegt seit Ende Februar im Hafen Mukran. Eilanträge, die auf einen Baustopp abzielten, waren zuvor erfolglos geblieben, auch aufgrund der bestehenden Mangellage am Gasmarkt. Die Entscheidung des Gerichts stärkt somit den Fortschritt des Vorhabens, trotz der Bedenken der Umweltverbände.