![Neues Gesetz in Niedersachsen: Lokale Gemeinden profitieren von erneuerbarer Energie!](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/04/fern-5371426_960_720-jpg-webp.webp)
Der niedersächsische Landtag in Hannover hat kürzlich das neue Windgesetz verabschiedet, das die Einführung von Abgaben für Betreiber von Windkraft- und Freiflächensolaranlagen vorsieht. Gemäß dieser Vorschrift sind die Betreiber nun verpflichtet, eine „Akzeptanzabgabe“ in Höhe von 0,2 ct/kWh für jede neue Anlage an die jeweilige Gemeinde zu entrichten. Dabei sollen rund 30.000 € jährlich pro neues Windrad anfallen. Zusätzlich zur Abgabe an die Gemeinden müssen die Betreiber im Durchschnitt weitere 0,1 ct/kWh für die Menschen in einem Umkreis von 2,5 km um die Anlage bereitstellen.
Eine bemerkenswerte Neuerung ist die direkte Beteiligung der lokalen Bevölkerung, die laut Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer bisher einzigartig in Deutschland ist. Pro Windkraftanlage sollen weitere 15.000 € für die Menschen vor Ort bereitgestellt werden. Die Einnahmen aus der Akzeptanzabgabe können von den Kommunen frei verwendet werden, und sie sind verpflichtet, jährlich über die Verwendung der Gelder zu informieren. Das Hauptziel ist die Steigerung der Akzeptanz für erneuerbare Energien in der Bevölkerung, wie der Grünen-Politiker betont.
Zusätzlich zur Einführung der Akzeptanzabgabe wurde ebenfalls festgelegt, dass Betreiber von Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, die Abgaben durch den Netzbetreiber erstattet bekommen können. Darüber hinaus hat das Bundesland Niedersachsen mit diesem Gesetz die vorgesehenen Standorte für die Windenergie auf mindestens 2,2 % seiner Landesfläche verdoppelt. Dies zeigt das Bemühen, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter auszubauen und dabei die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken.