Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) hat in einer Klausur einen Fall aufgegriffen, der die ehemalige Dozentin Bahar Aslan betrifft. Diese Dozentin wurde von der NRW-Polizeihochschule entlassen, erhielt jedoch vor Gericht Recht. In der Prüfungsaufgabe wurde Aslan als Dozentin „K“ bezeichnet und ihr umstrittener Tweet vollständig abgebildet. Die Studierenden sollten beurteilen, ob Dozentin „K“ mit ihrer Klage durchkommen würde. Aslan selbst äußerte Kritik an der Darstellung ihres Falles in der Klausur, da Aspekte ohne Kontext dargestellt wurden, was zu Verzerrungen führen könnte. Trotz des erfolgreichen Gerichtsverfahrens hat Aslan bisher nicht an die Hochschule zurückgekehrt. Die HSPV verteidigte die Verwendung des Falls in der Klausur und betonte, dass es darum geht, dass die Studierenden in der Lage sein sollten, einen Sachverhalt korrekt zu bewerten.
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