Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft Ermittlungen gegen Maximilian Krah, den Europa-Spitzenkandidaten der AfD, aufgrund von zwei Verdachtsfällen. Zum einen besteht der Verdacht, dass er Gelder vom Kreml angenommen hat, und zum anderen werden Scheinzahlungen aus Peking untersucht. Die Frage, die geklärt werden soll, lautet, ob Krah sich von ausländischen Mächten beeinflussen oder bestechen ließ.
Im Rahmen der Untersuchungen zum Kreml-Fall wird spekuliert, dass Krah in ein Kreml-Netzwerk in Tschechien verwickelt sein könnte, in dem Politiker aus mehreren EU-Staaten Schmiergelder für russische und anti-ukrainische Propaganda erhalten haben sollen. Ebenfalls im Fokus steht der AfD-Europa-Kandidat Petr Bystron, gegen den Vorermittlungen in München laufen. Die Ermittlungen zu den Russland-Verstrickungen gehen auf Untersuchungen des US-amerikanischen FBI zurück, die Krah intensiv zu seinen Russland-Kontakten befragten.
Zusätzlich zum Kreml-Fall kam der Peking-Fall hinzu, bei dem Krahs enger Mitarbeiter Jian Guo wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit verhaftet wurde. Jian Guo wird beschuldigt, für die Peking-Stasi spioniert zu haben. Krahs eigene Verbindungen nach China werfen bereits seit Jahren Fragen auf, da er während Studienaufenthalten in Shanghai und Hongkong Kontakte knüpfte und später mit Jian Guo zusammenarbeitete.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Vorermittlungsverfahren im Zusammenhang mit angeblichen russischen und chinesischen Zahlungen für Krahs Tätigkeit als Abgeordneter eingeleitet. Diese dienen derzeit der Prüfung, ob ein Anfangsverdacht wegen Abgeordnetenbestechung gemäß § 108e Strafgesetzbuch besteht. Es wird betont, dass diese Vorermittlungen nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen Jian G., einem Mitarbeiter von Maximilian Krah, stehen.