Die Grundsteuerreform hat in den letzten Monaten die Bürger und Finanzämter in Rheinland-Pfalz und Saarland beschäftigt, wobei im Saarland die Bearbeitung fast abgeschlossen ist. Laut Angaben des saarländischen Finanzministeriums sind knapp 471.000 Erklärungen zur neuen Grundsteuer eingegangen, was etwa 84,5 Prozent der erwarteten Steuererklärungen entspricht. Nach Ablauf der Frist Ende Januar 2023 begannen die Finanzbehörden im Februar dieses Jahres mit Schätzungen für die noch ausstehenden 86.670 Erklärungen. Ministeriumssprecher Jonas Scheunig-Braun betonte, dass die rechtliche Verpflichtung zur Erklärungsabgabe grundsätzlich bestehen bleibt.
Die Feststellung der Grundsteuerwerte ist bereits zu etwa 93 Prozent abgeschlossen. Finanzminister Jakob von Weizsäcker bezeichnet die Grundsteuerreform als eine massive Herausforderung für die saarländische Finanzverwaltung. Seit Ende Februar wurden Steuerbeamte der Außenprüfdienste temporär zur Feststellung der rund 560.000 Grundsteuerwerte ab dem Hauptfeststellungszeitpunkt zum 1. Januar 2025 abgeordnet. Die Finanzämter haben bisher den Wert von Immobilien auf Grundlage veralteter Daten von 1935 in Ostdeutschland und 1964 in Westdeutschland kalkuliert. Die neue Grundsteuer-Berechnung soll ab dem Jahr 2025 gelten, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert.
Zur Mitte des Jahres sollen die Kommunen über die Entwicklung des zukünftigen Steuermessbetragsvolumens informiert werden, um die Hebesätze für die Grundsteuer neu zu berechnen und konkrete Werte festzulegen zu können. Dieser Schritt ist entscheidend, um eine gerechtere und zeitgemäße Berechnung der Grundsteuer zu gewährleisten und den aktuellen Begebenheiten anzupassen.