Kriminalität und JustizMünchen

Münchner Rentner-Mord: Freispruch für Angeklagten – Zweifel bleiben

Der Freispruch im Prozess um einen Mord weckt Zweifel und Fragen

Im Prozess um den Mord an einem Münchner Rentner vor 45 Jahren wurde der 70-jährige Angeklagte trotz erheblicher Zweifel freigesprochen. Das Landgericht München I äußerte zwar, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Täterschaft des Angeklagten spreche, dennoch blieben letzte Zweifel. Der Vorsitzende Richter betonte, dass das Gericht nicht mit absoluter Sicherheit sagen könne, ob ein Mordmerkmal vorliege. Jeder andere Tatvorwurf als Mord wäre aufgrund der Verjährung nicht mehr möglich.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert, da sie überzeugt war, dass der Brite den Rentner aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat heimtückisch ermordet hatte. Im Gegensatz dazu plädierte die Verteidigung auf einen Freispruch. Der Fall, der als „Silvester-Mord“ bekannt wurde, wurde nach Jahrzehnten als Cold Case wieder aufgerollt, was zur Festnahme des Angeklagten in England führte.

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Die Wiedereröffnung der Akten und der europaweite Abgleich von Fingerabdrücken aus dem Tatort waren entscheidend für die Identifizierung des mutmaßlichen Täters. Der Angeklagte, der in England lebte, wurde im Frühjahr 2023 festgenommen und stand nun vor Gericht in München. Trotz der langen Zeit, die seit dem Verbrechen vergangen war, fand die Justiz Wege, den Fall aufzuklären und eine Entscheidung zu treffen, auch wenn sie in der abschließenden Beurteilung des Angeklagten weiterhin zögerte.

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