Ein 31-jähriger Mann aus Norderstedt, Kreis Segeberg, wurde wegen Stalkings einer ehemaligen Kollegin verurteilt. Das Gericht verhängte eine Strafe von fünf Monaten Haft auf Bewährung für zwei Jahre. Während dieser Zeit muss er sich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer melden und eine Psychotherapie absolvieren. Trotz eines gerichtlichen Verbots, die Frau zu kontaktieren, näherte er sich ihr wiederholt gegen ihren Willen, schickte ihr Nachrichten und belästigte sie. Die betroffene Frau, heute 27 Jahre alt, leidet seit Jahren unter Panikattacken und Angststörungen aufgrund des zurückliegenden Stalkings.
Der Verurteilte gab an, die Tat zu bereuen. Nach mehreren Jahren beharrlichen Belästigens war die Entscheidung des Gerichts für die Folgen seines Verhaltens unumgänglich. Die Frau ist seit geraumer Zeit in psychologischer Behandlung, um mit den traumatischen Erfahrungen umzugehen. Die Prozessbeteiligten haben nun eine Woche Zeit, um in Revision zu gehen und das Urteil anzufechten. Stalking ist eine ernsthafte Straftat, die insbesondere auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Opfer erhebliche Auswirkungen haben kann.