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Alles Wichtige zur Wahl: Infos zu Wahlberechtigung, -lokal und Briefwahl!

Was passiert, wenn die Wahlbenachrichtigung Fehler enthält?

Bei den kommenden Kommunalwahlen werden Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten verteilt. Diese enthalten wichtige Informationen zur Wahlberechtigung, zum Wahllokal und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Es besteht die Option, entweder über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, ein Online-Formular oder vor Ort im Briefwahlbüro Briefwahlunterlagen zu beantragen oder dort die Stimme abzugeben.

Ein Hinweis richtet sich speziell an Wahlberechtigte der Stimmbezirke 1326 (Teilgebiet Melchendorf) und 4611 (Urbich), da es hier bedauerlicherweise zu einem systembedingten Fehler gekommen ist. Infolgedessen waren die Angaben zu den Wahllokalen in den ursprünglichen Wahlbenachrichtigungen inkorrekt. Betroffene erhalten in den kommenden Tagen eine korrigierte Wahlbenachrichtigung. Trotz der fehlerhaften Informationen beeinflusst dies weder die Wahlberechtigung noch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Weitere ausführliche Informationen zu den anstehenden Wahlen sind auf der Website www.erfurt.de/wahlen verfügbar. Die Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und aktiv an den Kommunalwahlen teilzunehmen.

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