Nach der schweren Ostsee-Sturmflut, die im Oktober an der Ostseeküste wütete, stehen die Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vor einem Schaden von rund 200 Millionen Euro. Angesichts dieser Verwüstung hat die Bundesregierung beschlossen, den beiden betroffenen Ländern finanzielle Unterstützung für Reparatur- und Wiederaufbaumaßnahmen zukommen zu lassen. In den Jahren 2024 und 2025 sollen insgesamt bis zu 50 Millionen Euro vom Bund bereitgestellt werden, um die Aufräumarbeiten voranzutreiben.
Die Hilfsgelder des Bundes sind an bestimmte Bedingungen gebunden, darunter die erforderliche Kofinanzierung durch die Länder sowie die Voraussetzung, dass es sich um den Bau neuer oder die Verstärkung bestehender Hochwasserschutzmaßnahmen handeln muss. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Bevölkerung vor erneuten Naturkatastrophen zu schützen und die Sicherheit entlang der Küste zu gewährleisten. Der Bund unterstützt die Länder bereits seit 1973 bei der Umsetzung von Küstenschutzmaßnahmen, indem er 70 Prozent der Kosten übernimmt.
In Schleswig-Holstein hat das Umweltministerium zusätzlich einen Bedarf von 28 Millionen Euro an Bundesmitteln angemeldet, um die Folgen der Sturmflut zu bewältigen. Bisher sind 14 Anträge von Kommunen und Verbänden für die Notinstandsetzung und den Wiederaufbau von Küstenschutzanlagen eingegangen, deren Gesamtvolumen auf etwa 19 Millionen Euro geschätzt wird. Es wird erwartet, dass weitere Anträge mit höheren Kosten noch folgen werden.
Die Sturmflut hatte massive Schäden verursacht, darunter beschädigte Deiche, zerstörte Hafenanlagen, verwüstete Gebäude, Campingplätze und Hotels entlang der Küste. Die Auswirkungen waren verheerend, mit Absenkungen und Beschädigungen von Booten sowie weggespülten Teilen von Promenaden und Straßen. In Flensburg wurde ein Höchststand von 2,27 Metern über dem mittleren Wasserstand gemessen. Angesichts dieser Zerstörung wird die finanzielle Unterstützung des Bundes dringend benötigt, um den Wiederaufbau und die Sicherung der Küsteninfrastruktur voranzutreiben.