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Sachsen-Anhalt fördert Akzeptanz und Beteiligung an erneuerbaren Energien durch neues Gesetz

Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen am Ausbau erneuerbarer Energien in Sachsen-Anhalt: Mehr Akzeptanz, mehr Nutzen.

Das Kabinett in Sachsen-Anhalt hat ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz zugunsten des Ausbaus erneuerbarer Energien beschlossen. Dieses Gesetz soll vor allem für Kommunen und unmittelbar betroffene Anwohner finanzielle Anreize schaffen, um den Neubau oder das Repowering entsprechender Anlagen attraktiver zu gestalten. Die Maßnahme sieht vor, dass Betreiber neuer Windkraftanlagen sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen bestimmte finanzielle Beiträge an die Kommunen leisten müssen. Diese Beiträge belaufen sich auf sechs Euro je Kilowattstunde Nennleistung für Windkraftanlagen und drei Euro je Kilowatt Nennleistung für PV-Freiflächenanlagen.

Der Energieminister Armin Willingmann betont, dass das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz darauf abzielt, transparent und einfach verständlich zu sein, um eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen. Kommunen sollen leicht nachvollziehen können, welche finanziellen Einnahmen durch Windkraft- und PV-Projekte in ihrer Gemeinde generiert werden. Dies soll dazu beitragen, den finanziellen Mehrwert für die Gemeinden erkennbar zu machen und nutzbar zu gestalten. Das Land Sachsen-Anhalt strebt nicht nur danach, bundesweit führend im Ausbau erneuerbarer Energien zu sein, sondern auch Standards für die finanzielle Beteiligung an zukunftsweisenden Energieprojekten zu setzen.

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Die geplanten Zahlungspflichten sollen Betreiber von Anlagen betreffen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes errichtet werden, einschließlich Repowering-Anlagen. Bestandsanlagen sind vorerst ausgenommen, um rechtliche Probleme durch rückwirkende Gesetzesänderungen zu vermeiden. Die Erträge, die die Kommunen aus diesen Beiträgen erzielen, können vielfältig eingesetzt werden, um die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu steigern. Mögliche Verwendungszwecke sind die Verschönerung des Ortsbildes, die Sanierung kommunaler Gebäude und die Finanzierung von Bauleitplanungen im Bereich erneuerbarer Energien. Es wird angestrebt, dass die Erträge zu 50 Prozent den unmittelbar betroffenen Ortsteilen zugutekommen und ggf. auch an die Einwohner weitergegeben werden. Die Erträge aus erneuerbaren Energien werden bei der Berechnung von Finanzausgleichsmaßen nicht berücksichtigt, um eine transparente und gerechte Verteilung sicherzustellen.

Lebt in Albersdorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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