Der Stadtrat von Dresden bleibt trotz fehlender Entscheidungsbefugnis bezüglich des Themas Asyl hartnäckig an der Forderung nach der schnellen Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber fest. Die CDU-Stadtratsfraktion, angeführt von Heike Ahnert, äußerte ihren Unmut darüber, dass die Landesdirektion die Beschlussfassung zu diesem Thema gestoppt hat, obwohl der Stadtrat intensiv darüber debattiert hat. Die Landesdirektion betonte, dass die Aufgaben der Unterbringung und Leistungsgewährung von Asylbewerbern als Pflichtaufgaben gelten und daher nicht in die Zuständigkeit des Stadtrats fallen.
Obwohl der Stadtrat lediglich zu Weisungsaufgaben Stellung beziehen kann, aber grundsätzlich nicht entscheidungsbefugt ist, wird die finanzielle Situation zunehmend problematisch. Dresden sieht sich gezwungen, eigene Mittel zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im Zusammenhang mit Asylbewerbern aufzubringen, da das Land die Kosten nicht angemessen deckt. In diesem Jahr wurden bereits Mehrkosten von 82 Millionen Euro bestätigt.
Die Landesdirektion verdeutlichte, dass der Oberbürgermeister von Dresden, Dirk Hilbert, bei Entscheidungen hinsichtlich der Unterbringung von Asylbewerbern einen gewissen Freiraum besitzt. Letztendlich obliegt es allein dem OB, ob Asylbewerber in Hotels, Containern oder Großzelten untergebracht werden. Der Stadtrat kann lediglich im Rahmen seiner Haushaltshoheit über zusätzliche Kosten abstimmen, hat jedoch keine wirkliche Entscheidungsbefugnis in dieser Angelegenheit.