Das Saarland plant, kleinere Bewerber zur Polizei zuzulassen, auch wenn sie das aktuelle Mindestmaß von 162 Zentimetern nicht erfüllen. Das Innenministerium beabsichtigt, einen „Körpereignungstest“ als Alternative anzubieten, basierend auf ähnlichen Praktiken in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt das Saarland mit seiner Mindestgröße für Polizeibewerber deutlich über dem Durchschnitt – in Hessen beispielsweise sind sieben Zentimeter weniger erlaubt.
Die Polizei-Gewerkschaft im Saarland unterstützt die Pläne, betont jedoch die Bedeutung der körperlichen Durchsetzungsfähigkeit. In Rheinland-Pfalz entspricht das Mindestmaß bereits den Anforderungen des Saarlandes, jedoch werden dort bereits Tests zur Tauglichkeit für den Polizeidienst durchgeführt. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen legen sogar noch höhere Mindestgrößen fest, erlauben jedoch auch kleineren Bewerbern die Teilnahme, sofern sie die erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit nachweisen können.
Die Polizei-Gewerkschaft betont die Notwendigkeit eines gewissen Spielraums in Bezug auf die Körpergröße als Einstellungsvoraussetzung, um die Qualität der Bewerber beizubehalten. Die Pläne des Saarlandes, kleinere Bewerber zuzulassen, werden daher befürwortet.