Im Saarland plant die Landesregierung möglicherweise eine Änderung der Einstellungsvoraussetzungen für Polizeibewerberinnen und -bewerber. Aktuell fordert das Saarland eine Mindestgröße von 1,62 Metern für Frauen und Männer, was zu einer strengen Voraussetzung gehört. In anderen Bundesländern wie Hessen liegt die Mindestgröße beispielsweise bei 1,55 Metern. Einige Länder haben keine Vorgaben zur Mindestgröße, während Rheinland-Pfalz eine Mindestgröße von 1,62 Metern festlegt, aber bereits Körpereignungstests durchführt.
Die potenzielle Änderung im Saarland könnte dazu führen, dass Bewerberinnen und Bewerber unter 1,62 Metern die Möglichkeit erhalten, einen Körpereignungstest abzulegen, der derzeit im Innenministerium erarbeitet wird und sich an Praktiken in Bayern und Nordrhein-Westfalen orientiert. Dieser Test soll sicherstellen, dass Bewerber trotz Unterschreitung der Mindestgröße keine Einschränkungen im Polizeivollzugsdienst aufweisen. Die Landesregierung argumentiert, dass die Mindestgröße mit den Anforderungen an die motorischen Fähigkeiten von Polizeibeamten und Studien zu Zusammenhängen zwischen Körpergröße und Maximalkraft in Verbindung steht.
Die Gewerkschaft der Polizei im Saarland unterstützt die Einführung alternativer Körpereignungstests und betont, dass die körperliche Durchsetzungsfähigkeit bei der Polizei von Bedeutung ist. Die GdP plädiert dafür, Bewerbern unter 1,62 Metern unter bestimmten Voraussetzungen eine Einstellung zu ermöglichen, um die Qualität der Bewerbenden zu wahren. Obwohl die CDU-Abgeordnete Anja Wagner-Scheid angibt, dass die Anzahl der Bewerber für den Polizeidienst sinkt, erklärt die Landesregierung, dass die Bewerberzahlen insgesamt stabil geblieben sind und sich sogar in diesem Jahr gesteigert haben. Im Bewerbungsverfahren für die Einstellung zum 1. Oktober 2024 gingen insgesamt 849 Bewerbungen ein, was als zweithöchste Anzahl für die Einstellungsjahre 2017 bis 2024 gilt.