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Bürgergeldempfänger: Kürzung bei Arbeitsverweigerung – Neues Gesetz greift

Kritik an Sanktionspraxis: Wie Jobverweigerer in Deutschland wirklich behandelt werden.

Im Jahr 2023 haben die Jobcenter laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) knapp 16.000 Bürgergeldempfängern den Regelsatz gekürzt, da sie Arbeitsangebote abgelehnt oder ihre Arbeit nicht fortgeführt haben. Unter den 15.777 betroffenen Fällen befinden sich auch Menschen, die eine Ausbildung oder Weiterbildungsmaßnahme nicht annehmen oder fortsetzen möchten. Insgesamt erhalten in Deutschland etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, wovon 3,9 Millionen als erwerbsfähig gelten. Somit wurde der Regelsatz bei etwa 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher gekürzt.

Im Januar 2023 hat das Bundeskabinett grünes Licht für Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. Demnach können Jobcenter arbeitslosen Personen das Bürgergeld für bis zu zwei Monate komplett streichen, wenn diese nachhaltig eine Arbeitsaufnahme verweigern. Da die vorliegenden Daten der Bundesagentur für Arbeit aus dem Dezember stammen, basieren die Kürzungen auf der alten Gesetzeslage. Allerdings wird aufgrund der neuen Gesetzeslage voraussichtlich bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt, da die Anwendung der Sanktionsverschärfung nun engeren Grenzen unterliegt.

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Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, kritisierte die „Showpolitik“ der Ampel-Regierung, die versuche Arbeiter gegen Arbeitende auszuspielen. Laut Schneider zeigen die Zahlen, dass es so gut wie keine Totalverweigerer gibt. Diese Kritik verdeutlicht die Diskussion über die Verschärfungen beim Bürgergeld und die Bedeutung von staatlicher Unterstützung für erwerbsfähige Bürgergeldempfänger.

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