Rheinland-PfalzUmwelt

Kleine Windkraftanlagen im Außenbereich erlaubt: Landkreis Altenkirchen muss Bauvorbescheid erteilen

Windenergie im eigenen Garten: Urteil erlaubt kleine Anlagen in Rheinland-Pfalz & Saarland

Im Landkreis Altenkirchen wurde einem Anwohner zunächst untersagt, Kleinwindenergieanlagen für den Eigengebrauch zu errichten. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschied jedoch, dass kleine Windkraftanlagen für die eigene Stromerzeugung auf eigenen Grundstücken im Außenbereich aufgestellt werden dürfen. Dieses Urteil wurde am 4. April gefällt.

Der Kreis Altenkirchen hatte Anwohnern untersagt, vier Kleinwindenergieanlagen mit einer Höhe von 6,50 Metern im privaten Außenbereich zu errichten, wenn diese keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen würden. Die Anwohner haben gegen diese Entscheidung geklagt, und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat der Klage bereits zugestimmt. Die Berufung des Landkreises wurde ebenfalls zurückgewiesen.

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Somit ist der Landkreis Altenkirchen verpflichtet, einen Bauvorbescheid zur Errichtung von Kleinwindenergieanlagen im privaten Außenbereich zu erteilen, unabhängig davon, ob der erzeugte Strom zum Eigenbedarf verwendet oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit der umwelt- und ressourcenschonenden Natur des Vorhabens, selbst wenn es für private Zwecke genutzt wird.

Lebt in Steenfeld und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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