Der Fall einer Lehrerin, die sich geweigert hatte, eine verpflichtende Zusatzstunde pro Woche zu leisten und daraufhin gekündigt wurde, wurde im vergangenen Herbst publik. Nach einer Einigung zwischen der Lehrerin und dem Landesschulamt wurde vor dem Arbeitsgericht Stendal ein Vergleich geschlossen. Gemäß des Vergleichs hat die Lehrerin für die Zeit nach Erhalt der fristlosen Kündigung bis zum 30. April 2024 keine Ansprüche gegen das Land. Ab dem 1. Mai 2024 wird das Arbeitsverhältnis unter Anerkennung der bisherigen Dienstzeiten fortgesetzt, wobei die Lehrerin zukünftig die umstrittene Vorgriffsstunde leisten wird. Es besteht die Möglichkeit, dass beide Seiten den Vergleich bis zum 26. April 2024 widerrufen können.
Um den Unterrichtsausfall zu reduzieren, wurden Lehrkräfte seit den Osterferien 2023 verpflichtet, eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche zu übernehmen. Diese zusätzliche Stunde kann entweder finanziell vergütet oder auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt werden. Die besagte Lehrkraft hatte wiederholt die Ablehnung der sogenannten Vorgriffsstunde geäußert. Das Landesschulamt betrachtete dies als Arbeitsverweigerung und zog entsprechende Konsequenzen, was letztendlich zu dem Fall und dem Gerichtsverfahren führte. Der öffentliche Bekanntwerden des Falls erfolgte Anfang September.
Es bleibt abzuwarten, inwiefern der Vergleich zwischen der Lehrerin und dem Landesschulamt die zukünftige Zusammenarbeit beeinflussen wird. Die Einigung markiert einen Schritt zur Beilegung des Konflikts, der zuvor für Schlagzeilen sorgte. Die genauen Details des Vergleichs werden nun umgesetzt, während die Lehrerin ab Mai 2024 die umstrittene Zusatzstunde übernehmen wird. Dieser Fall verdeutlicht die Herausforderungen, denen Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte in Bezug auf Arbeitsbelastung, Pflichten und rechtliche Konsequenzen gegenüberstehen.