Der Politikberater Johannes Hillje wirft dem AfD-Politiker Björn Höcke vor, gezielt NS-Vokabular zu verwenden. Laut Hillje ist es für einen Geschichtslehrer wie Höcke unglaubwürdig, nicht zu wissen, welche zentrale SA-Parole er benutzt. Diese Strategie Höckes zielt darauf ab, die Sagbarkeitsgrenzen zu verschieben, indem er das Unsagbare wiederholt und damit allmählich normalisiert. Dabei nutzt er auch den Aspekt der Meinungsfreiheit, um patriotische Aussagen zu rechtfertigen, die tatsächlich verbotene Losungen der NS-Zeit sind.
Vor dem Landgericht in Halle begann ein Prozess gegen Höcke wegen des Verwendens von verfassungswidrigen Symbolen. Ihm wird vorgeworfen, die Losung der SA bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD in Merseburg benutzt zu haben. Die Anklage wurde sogar erweitert, da er die verbotene Losung erneut in Gera verwendet haben soll. Höcke verteidigte sich mit einem neuen Anwaltsteam und sorgte so für eine neue Entwicklung im Prozess.
Die Trennung der beiden Vorfälle wurde im Laufe des Prozesses diskutiert, doch die Staatsanwaltschaft beantragte die Wiederverbindung, da die Äußerung in Gera strafschärfend wirken könnte. Trotz der Veränderungen im Verlauf des Prozesses bleibt die Verwendung von NS-Vokabular durch politische Figuren wie Björn Höcke ein umstrittenes Thema.