Thüringens AfD-Chef Björn Höcke schwieg am ersten Verhandlungstag in einem Prozess wegen der Verwendung einer SA-Losung zu dem Vorwurf. Sein Anwalt erklärte, dass sich sein Mandant zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Landgericht Halle äußern werde und dann auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten werde.
Höcke wird beschuldigt, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in zwei Reden benutzt zu haben, darunter eine verbotene Losung der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA). Kurz vor Prozessbeginn bestritt der ehemalige Geschichtslehrer Höcke, sich der Strafbarkeit des Ausspruchs bewusst gewesen zu sein. Das Strafmaß für diese Anklage liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Die Anklage gegen Höcke wurde vor Prozessbeginn noch geändert, wobei die Anklagepunkte für die Verwendung der verbotenen Parole „Alles für Deutschland“ in Gera von dem Fall in Merseburg abgetrennt wurden. Da die Verteidigung von Höcke noch keine Einsicht in die Akten zum Vorfall in Gera erhalten hatte und nicht genügend Zeit hatte, sich auf die Verhandlung vorzubereiten, wird zunächst nur die Rede in Merseburg Gegenstand der Hauptverhandlung sein.
Höcke, der als Spitzenkandidat der Thüringer AfD bei der kommenden Landtagswahl antritt, sieht sich nicht nur in Halle einem Prozess gegenüber. Es wurde auch eine Anklage am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Obwohl es bereits früher Ermittlungen gegen Björn Höcke gab, stellt der Prozess in Halle das erste Mal dar, dass er sich vor Gericht verantworten muss.