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Deutschlandfahnen an Polizeiautos: Berlin verbietet Schmückung

Deutschlandfahnen an Polizeifahrzeugen: Uneinheitliche Praxis in den Bundesländern

Die Polizei in Berlin wird während der Fußball-Europameisterschaft keine Deutschlandfahnen an ihren Streifenwagen anbringen dürfen, da dies gegen die Neutralitätspflicht verstößt. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen haben ähnliche Regeln, während beispielsweise Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen keine spezifischen Verbote haben. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird sich neutral präsentieren, wie es auch in früheren Turnieren der Fall war. In Ländern wie Baden-Württemberg besteht kein Bedarf an expliziten Regelungen zum Umgang mit Fahnen oder Flaggen.

In Schleswig-Holstein und Thüringen dürfen auch während der Fußball-EM keine Flaggen an den Polizeifahrzeugen angebracht werden, um die Neutralität und Professionalität zu wahren. Sachsen-Anhalt hingegen zeigt sich kompromissbereiter und toleriert das Anbringen von Deutschlandfahnen bei geeigneten Gelegenheiten, solange es keine Einschränkungen durch polizeitaktische Belange oder die Verkehrssicherheit gibt. Dieses Verhalten wird vom Ministerium in Magdeburg während der EM unterstützt, ähnlich wie bereits während des „Sommermärchens“ 2006.

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