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Erzieherinnen vor Gericht: Verfahren wegen tödlichem Teichunfall

Erzieherinnen vor Gericht: Dramatische Details im Prozess um ertrunkenes Kleinkind in Rüsselsheim.

Im Oktober 2022 ertrank ein knapp anderthalb Jahre alter Junge in einem Teich in Rüsselsheim, während zwei Erzieherinnen die Aufsicht hatten. Die 38 und 60 Jahre alten Frauen müssen sich nun vor dem Amtsgericht Rüsselsheim verantworten, da sie beschuldigt werden, gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen zu haben, was zu dem tragischen Vorfall führte. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wirft den Erzieherinnen fahrlässige Tötung vor.

Die Eltern des verstorbenen Jungen haben den Prozess als Nebenkläger beobachtet und beschreiben ihren Sohn als aufgeweckt, freundlich und wissbegierig. Seit dem Verlust ihres Kindes befinden sie sich in psychologischer Behandlung, um mit der emotionalen Belastung umzugehen.

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Der Junge fiel im Oktober 2022 unbeobachtet in den Teich des Verna-Parks in Rüsselsheim. Obwohl Rettungskräfte ihn zunächst wiederbeleben konnten, verstarb er später in einer Klinik in Mannheim. Die Erzieherinnen waren an diesem Tag für die Betreuung von sieben Kindern verantwortlich, darunter der Junge, der in einem unbeobachteten Moment zum Teich lief.

Während eine der Angeklagten angab, kurz auf Toilette gegangen zu sein, ließ sie ihre Kollegin allein, was zu dem tragischen Vorfall führte. Nachdem sie den Jungen im Teich entdeckte und vergeblich versuchte, ihn wiederbeleben, betonte sie vor Gericht ihre Bereitschaft zur Aufklärung des Geschehens. Die zweite Angeklagte gab an, die Notrufnummer nicht sofort gewählt zu haben, da sie sie nicht parat gehabt habe. Der Prozess wird fortgesetzt, und ein Urteil wird in den folgenden Verhandlungstagen erwartet.

Lebt in Brandenburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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