Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stößt auf weiteren Widerstand aus den Ländern. Die bayerische Ressortchefin Judith Gerlach, Mitglied der CSU, warnte vor einer Gefährdung der Versorgungssicherheit. Ihrer Meinung nach müssten zu viele Krankenhäuser ihr Leistungsangebot erheblich reduzieren, was sie als unverantwortlich bezeichnete. Sollte Lauterbach seine Pläne nicht überarbeiten, droht Bayern mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ein neues Gutachten, das im Auftrag von Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg erstellt wurde, warnte vor dem Risiko einer formellen Verfassungswidrigkeit, sollte das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden. Kritisiert wurde insbesondere die fehlende Zustimmungsbedürftigkeit des Reformvorschlags. Die Länder sehen darin einen Eingriff in ihre Planungshoheit. Schleswig-Holsteins Ministerin Kerstin von der Decken forderte den Bund auf, die Änderungsvorschläge der Länder ernst zu nehmen und keine Blockadepolitik zu betreiben.
Die Reformpläne zielen darauf ab, die Vergütung von Krankenhäusern zu ändern, indem Pauschalen für Behandlungsfälle eingeführt werden. Dadurch sollen Kliniken vom Druck entlastet werden, immer mehr Patienten behandeln zu müssen. Zukünftig sollen Krankenhäuser bereits für das Vorhalten von Angeboten 60 Prozent der Vergütung erhalten. Die Finanzierung durch die Krankenkassen soll auf genau definierten Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben basieren.
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